Mutterschutz während der Schwangerschaft
Der Mutterschutz für berufstätige Patientinnen beginnt mit der 34. SSW, bzw. 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Krankenversicherung und Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft bzw. den Geburtstermin zu informieren.
Bescheinigungen hierfür erhalten Sie in unserer Frauenarztpraxis am Empfang („Bescheinigung über den mutmaßlichen Termin der Entbindung“). Diese Bescheinigung kann ab der 25. SSW erteilt werden. Das Mutterschutzgesetz regelt eventuelle Einschränkungen oder Verbote am Arbeitsplatz. Falls es Probleme diesbezüglich gibt, können Sie gerne bei uns nachfragen oder sich mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung setzen.